AGB

An dieser Stelle finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JA:Apps Software GmbH auch zum Download als PDF-Datei.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren
Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich
um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Abweichungen behalten wir uns im
Rahmen des Zumutbaren und Üblichen vor.
(3) Mit der Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot, das wir entweder ausdrücklich
oder durch Auslieferung innerhalb einer Frist von 2 Wochen annehmen können.
§ 3 Überlassene Unterlagen
(1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben dem Kunden zuvor unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht inbegriffen; sie wird in gesetzlicher Höhe in
der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Belastungsanzeigen werden ohne vorherige Absprache generell nicht akzeptiert.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen
ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug.
(5) Der Käufer hat während des Verzugs eine Geldschuld mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir
behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(6) Der JA Apps steht es frei, seine Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunden nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Unsere Lieferzeiten geltend annähernd, es sei denn, dass wir schriftlich eine verbindliche Lieferzeit zugesagt hätten. Der Beginn einer von uns verbindlich angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt uns vorbehalten.
(3) Kommt der Kunden in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind
wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in
dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(4) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu Grunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge
eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs das Interesse des Kunden besteht.
(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Liefervertrag nicht
auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug
auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
(9) Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Verbindlichkeiten
aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt steht dem Kunden zu.
Hiermit erlischt jegliche Haftung seitens der JA Apps.
§ 8 Abnahme und Gewährleistung
(1) Die Vollständigkeit der zu erbringenden Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung wird durch die Abnahme seitens des Auftraggebers bestätigt. Der Zeitpunkt der Abnahme der Gesamtfunktionalität bzw. einzelner Teilfunktionalitäten wird nach der Beauftragung einvernehmlich mit dem Auftraggeber festgesetzt.
Mit Abnahme der letzten Teilfunktionalität wird die vertragsgerechte Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems
bestätigt.
(2) Zwischen Auftraggeber und der JA Apps wird ein zweistufiges Abnahmeverfahren vereinbart. Zunächst
wird von der JA Apps eine Abnahmeprüfung durchgeführt, deren Ziel es ist die vertraglichen Anforderungen
und den vertraglichen Lieferumfang zu prüfen. Die Abnahmeprüfung wird auf einer Infrastruktur durchgeführt, die der Auftraggeber zu diesem Zweck bereitstellt, oder nach Wahl der JA Apps auf einer Ersatzinfrastruktur der JA Apps. Die Abnahmeprüfung erfolgt in Anwesenheit des Auftraggebers. Im Anschluss an diese
Abnahmeprüfung befindet die JA Apps über die Lieferung an den Auftraggeber. Anschließend führt der Auftraggeber Funktionsprüfungen durch. Diese Funktionsprüfungen liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und werden i.d.R. in der Systemumgebung beim Auftraggeber, ggf. in Begleitung der JA Apps,
vorgenommen.
(3) Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich spätestens nach 7 Kalendertagen nach Abgabe
und Aufforderung des Auftraggebers durch JA Apps zur Abnahme der jeweils erbrachten Leistung. Die Leistung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb der Frist weder die Abnahme
erklärt noch schriftlich berechtigte Gründe für eine Verlängerung der Funktionsprüfung nennt oder eine zumutbare und begründete Nachfrist setzt. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Auftraggeber
die Ergebnisse im laufenden Betrieb nutzt.
(4) Die Frist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln (Gewährleistung) an den von JA Apps erbrachten
Leistungen beginnt mit Abnahme der beauftragten und erbrachten Leistungen. Die Gewährleistungsdauer
beträgt 12 Monate. Bei Arglist oder Übernahme einer Garantie seitens der JA Apps gelten stattdessen die
gesetzlichen Vorschriften.
(5) Mängel, die bei der Abnahme oder innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, sind von
der JA Apps zu beseitigen. Macht der Auftraggeber Mängel geltend, muss er der JA Apps eine ausführliche
und nachvollziehbare schriftliche Mangelbeschreibung zur Verfügung stellen. Diese ist ggf. durch Protokolle
des Testverlaufs zu ergänzen. Die JA Apps beginnt unverzüglich mit der Beseitigung der Mängel. Die Ergebnisse werden nach einer dem Mangel angemessenen Frist dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
§ 9 Untersuchung und Rüge
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich nach Ablieferung die Programme und ggf. die Dokumentation auf eventuelle offensichtliche Mängel zu untersuchen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Bei
der Untersuchung festgestellte Mängel sind der JA Apps unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden entdeckte Mängel nicht unverzüglich gerügt, kann der Auftraggeber keine Ansprüche mehr wegen dieser Mängel
geltend machen.
(2) Entdeckte Mängel sind vom Auftraggeber in einer für die JA Apps nachvollziehbaren Weise zu dokumentieren und der JA Apps schriftlich in konkreter Weise unverzüglich nach der Entdeckung mitzuteilen.
§ 9.1 Ausschluss der Sach- und Rechtsmängelansprüche
(1) Dem Auftraggeber stehen keine Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln zu, wenn der Auftraggeber
selbst die Programme oder die Dokumentation verändert oder durch Dritte verändern lässt, es sei denn der
Auftraggeber weist nach, dass solche Änderung(en) die Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens der
JA Apps nicht wesentlich erschwert und der Mangel den Programmen oder der Dokumentation bei der Übergabe anhaftete.
§ 9.2 Recht auf Nacherfüllung
(1) Bei vom Auftraggeber während der Gewährleistungsdauer geltend gemachten Mängeln wird die JA Apps
unentgeltlich nacherfüllen. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von JA Apps durch Mängelbeseitigung an den
Programmen oder an der Dokumentation oder durch Neulieferung der Programme oder der Dokumentation
erfolgen. Der Auftraggeber hat umgehend einen Anspruch auf Neulieferung der Programme oder der Dokumentation, wenn und soweit ihm die Mängelbeseitigung unzumutbar ist. Als Mängelbeseitigung gilt auch
eine softwaretechnische Umgehung, soweit dadurch die Verwendung der Programme zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigt ist und soweit dem Auftraggeber die Umgehung zumutbar ist.
§ 9.2 Rücktritt / Minderung
(1) Nach erfolglosem Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfüllung, innerhalb derer die JA App zwei Nachbesserungsversuche durchführen kann, ist der Auftraggeber nach seiner
Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder berechtigt, den Kaufpreis zu mindern.
(2) Neben Rücktritt oder Minderung ist der Kunde berechtigt, innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen,
Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Es gelten jedoch die
Beschränkungen nach § 10.4.
§ 9.3 Ausschluss des Rücktrittsrechts
(1) Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nicht berechtigt, wenn der Mangel der Leistung unerheblich ist.
§ 9.4 Nutzungsentschädigung bei Rücktritt
(1) Im Falle des berechtigten Rücktritts des Auftraggebers ist die JA APPS berechtigt, für den vom Auftraggeber gezogenen Nutzen aus den Programmen bis zur Rückabwicklung eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf der Basis einer vierjährigen Gesamt-Nutzungszeit
der Programme errechnet, unter Abzug einer angemessenen Minderung entsprechend dem Maß, in dem die
Nutzung der Programme auf Grund des Mangels eingeschränkt war.
(2) Werden vom Auftraggeber Mängel gemeldet, ohne dass ein Gewährleistungsmangel vorgelegen hat, kann
die JA Apps die auf Grund der Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen zu den jeweils gültigen Preissätzen
der JA Apps in Rechnung stellen.
§ 10 Haftungsbeschränkung (Schriftform, Haftung und Bindung)
Die JA APPS haftet ausschließlich nach folgenden Bestimmungen:
(1) Unbegrenzte Haftung
Die JA Apps haftet unbegrenzt
(1.1) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der JA Apps, eines gesetzlichen Vertreters der JA Apps oder
eines Erfüllungsgehilfen der JA Apps sowie bei schwerwiegendem Organisationsverschulden seitens der
JA Apps.
(1.2) bei Übernahme einer unbegrenzten Garantie durch die JA Apps.
(2) Vertragstypisch vorhersehbarer Schaden
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) haftet die JA Apps, wenn keiner der in Absatz (1) bezeichneten Fälle gegeben ist, der Höhe
nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Sonstige Fälle
In allen anderen als den in Absätzen 1 und 2 bezeichneten Fällen ist die Haftung der JA Apps auf die vertraglich geschuldete Vergütung, maximal jedoch auf 100.000€ beschränkt. Dies gilt vor allem bei Verletzung nicht
wesentlicher Vertragspflichten und einfacher Fahrlässigkeit. Eine Haftung ohne Verschulden der JA Apps ist
ausgeschlossen.
(4) Mitverschulden und Datensicherung
Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden der JA Apps als auch auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen, muss sich der Auftraggeber sein Mitverschulden anrechnen lassen. Insbesondere ist der Auftraggeber für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von der JA Apps verschuldeten Datenverlust haftet die JA Apps ausschließlich auf die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den
vom Auftraggeber zu erstellenden Sicherheitskopien und Rekonstruktion der Daten, die auch bei Erstellung
von Sicherheitskopien in angemessenen Abständen verloren gegangen wären.
(5) Produkthaftungsgesetz
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz/Kundendaten
(1) Die JA Apps Software GmbH ist berechtigt, Ihre für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen
personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes/Teledienstdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Sie können die zu Ihrer Person gespeicherten Daten unentgeltlich
einsehen.
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und alle Informationen und Unterlagen einschließlich hiervon angefertigter Aufzeichnungen bzw. Kopien
und sonstiger Gegenstände, die im Laufe der Zusammenarbeit ausgetauscht werden bzw. in den gegenseitigen Besitz gelangen, absolut vertraulich zu behandeln. Es herrscht Einigkeit darüber, dass auch nach Abschluss der Aufgaben im Rahmen dieser Vereinbarung die Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich
aller technischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten bestehen bleibt. Dies gilt sowohl für die Mitarbeiter
der Vertragspartner als auch für deren Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bremen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen
dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten,
so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
(5) Letzte Änderung: 15.12.2016.